Mitgliedschaft
Verbindliche Regelungen werden in der Satzung unserer Genossenschaft getroffen!
Mitglieder unserer GWG können natürliche Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden Beitrittserklärung.
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Eintrittsgeld und Stammanteile
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen über die Höhe des Eintrittsgeldes. (zur Zeit 10.- €)
Vom Mitglied müssen in der Regel insgesamt 8 Stammanteile zu je 160.- € gezeichnet werden, also 1280.- € gesamt.
Die Zahlung der einzelnen Anteile setzt sich zur Zeit wie folgt zusammen:
- Bis zur "Schlüsselübergabe" an den neuen Mieter sind von diesem mindestens drei
Anteile zu je 160.- € vollständig an die Genossenschaft zu zahlen,
- Für die restlichen Anteile ist eine Ratenzahlung möglich. Das Zahlungsziel für
die gesamten Anteile sollte bei 12 Monaten liegen.
Die meisten unserer neuen Mitglieder zahlen alle ihre Anteile in einem Betrag.
Das Eintrittsgeld wird dem/der Ehegatten (-in) und den minderjährigen Kindern eines Mitgliedes erlassen.
Alle Anteile werden dem Mitglied beim Ausscheiden aus unserer Genossenschaft in voller Höhe wieder ausgezahlt.
Auf die Anteile kann die Genossenschaft Dividende oder Rückvergütung auszahlen. Anteile an einer Genossenschaft fördert der Staat mit einer Wohnungsbauprämie (gleiche Bedingungen, wie beim Bausparen).